Dreifachzielstellung der Arbeit
Die Zielstellungen an die Gestaltung der Arbeit bleiben auch in einer sich wandelnden Arbeitswelt konstant. Dabei müssen drei Zielstellungen hervorgehoben werden.
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Effizienz der Leistung: Der wirtschaftliche und individuelle Aufwand muss im Verhältnis zum Ertrag stehen. In diesem Sinne muss die psychologische Arbeitsgestaltung eine Effizienzverbesserung unterstützen, welche zum Fortbestehen des Unternehmens beiträgt und damit auch Arbeitsplätze sichert.
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Schutz vor physischer und psychischer Beeinträchtigung: Die Arbeitenden müssen vor körperlicher und psychischer Beeinträchtigung sowie Schädigung geschützt werden.
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Lern- und Gesundheitsförderlichkeit: Die Arbeit soll Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Das bedeutet, dass durch eine lernförderliche Arbeitsgestaltung ein learning on the job ermöglicht wird. Einerseits erlangen die Arbeitenden dadurch ein tieferes Verständnis über das eigene Arbeitssystem und andererseits ist eine stetige Weiterentwicklung wichtig, um mittel- und langfristig den Herausforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden. Denn eine lernförderliche Arbeitsstelle trägt auch dazu bei, dass innovative Möglichkeiten und Ideen leichter erkannt und umgesetzt werden.
Um der Dreifachzielstellung gerecht zu werden, sollten gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilungen mit wettbewerbsdienlichen Prozessoptimierungen kombiniert werden, welche zusätzlich zu der Verhütung von Fehlbeanspruchung auch die Weiterentwicklung der Arbeitenden als Ziel haben.
Eine theoretische Erläuterung, wie Unternehmen der Dreifachzielstellung gerecht werden, erfahren Sie in unserem Springer-Essential.